Grundpflege in Freising und Zolling

Unser ambulanter Pflegedienst in Freising und Zolling bietet gesetzliche Grundpflegeleistungen, um pflegebedürftigen Menschen den Alltag zu erleichtern.

Welche Leistungen erhalten Sie?

Die Grundpflege ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die Pflege benötigen. Wir bieten Ihnen im Rahmen dieser Grundpflege eine Vielzahl an Leistungen wie die Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität, Durchführung von Prophylaxen, Bestärkung der Ressourcen und Eigenständigkeit sowie Kommunikation. Ausführende Kräfte bei der Grundpflege sind meist Alten- oder Krankenpflegehelfer, nahestehende pflegende Angehörige oder sonstige sehr vertrauensvolle Personen.

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Jeder kann betroffen sein

Man muss es sich öfter einmal vor Augen halten: Jeder Mensch kann von jetzt auf gleich, auch in Freising und Zolling, auf die Hilfe eines anderen angewiesen sein. Dabei kann die benötigte Pflege sowohl über einen kurzen als auch über einen langen Zeitraum erforderlich sein. Niemand ist gefeit vor einem Unfall oder einer Krankheit. Was heute noch für Sie undenkbar und weit weg erscheint, kann ganz schnell bittere Realität werden. Dinge, die Ihnen jetzt als banal und alltäglich erscheinen, wie der Toilettengang oder das Duschen am Morgen, können plötzlich zu unüberwindbaren Hürden werden. Pflegebedürftige sind häufig nicht mehr in der Lage, die Körperpflege eigenständig zu gewährleisten. Duschen, baden, sich waschen, an- und ausziehen, essen und trinken sowie zur Toilette gehen – all diese Dinge können zu Herausforderungen werden. Unsere Pflegefachkräfte, nahe Angehörige und andere Personen können die pflegebedürftige Person bei dieser Grundpflege tatkräftig unterstützen und den Leidensdruck nehmen. Bei der Grundpflege geht es tatsächlich um die alltäglichen Dinge, die wir alle selbstverständlich alleine erledigen, die jedoch für einen pflegebedürftigen Menschen zu unüberwindbaren Hürden werden.

Was genau bedeutet Grundpflege?

In Freising und Zolling werden bereits viele Menschen mit der sogenannten Grundpflege von „Starke Pflege“ versorgt. Menschen, die ihre alltäglichen Grundverrichtungen nicht mehr zuverlässig umsetzen können, haben ein Recht auf Grundpflege. Die zu pflegende Person ist unbedingt auf Hilfe angewiesen. Diese Aufgabe kann sowohl von einem pflegenden Angehörigen als auch einer Pflegekraft unseres Dienstes übernommen werden. Unser Team übernimmt im Rahmen der Grundpflege alle Handgriffe des Alltags, die die zu pflegende Person nicht mehr eigenständig ausführen kann. Insbesondere dann, wenn ein Pflegebedürftiger stark beeinträchtigt ist (z. B. Bettlägerigkeit), müssen täglich alle grundsätzlichen Verrichtungen wie Waschen, Essen, Lagerungswechsel und vieles mehr sichergestellt sein.

Große und kleine Grundpflege

Wir haben einen Leistungskatalog, in dem die sogenannten Leistungskomplexe definiert werden. Es ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, woraus diese Leistungspakete im Einzelnen bestehen. Eine allgemeine Aussage zu diesen Leistungen kann man also nicht treffen. Wir bieten Ihnen als ambulanter Pflegedienst Einblicke in den Leistungskatalog für Freising und Zolling an. Sprechen Sie uns auf die Grundpflege an. Wir finden mit Sicherheit für Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen ein patientenorientiertes Leistungspaket.