Häusliche Pflege in Freising und Zolling

Häusliche Pflege ermöglicht älteren Menschen ein sicheres und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden.

Wir haben Verträge mit allen gesetzlichen Krankenkassen, sodass für Sie die Möglichkeit einer Kostenübernahme besteht. Unser Team übernimmt die Beratung und die Pflege bedürftiger Personen, aber auch Assistenzleistungen. Für die Angehörigen gilt ebenfalls eine Übernahme der vereinbarten Leistungen im Rahmen des SGB V § 38. Diese sind im Pflegeversicherungsgesetz nach SGB XI geregelt.

Wir erbringen die Pflegeleistungen in Ihrer häuslichen Umgebung

Die Privatsphäre unserer Kunden liegt uns am Herzen. Alle Informationen unterliegen der Schweigepflicht, und wir richten uns nach den Vorgaben des Datenschutzes.

Stark in der Pflege

Stark in der Pflege sein zum Wohl der Patienten – das ist uns Herausforderung und Verpflichtung zugleich.

Wenn Angehörige die Pflege übernehmen

Pflegebedürftig kann jeder Mensch von jetzt auf gleich werden – durch einen Verkehrsunfall, eine chronische schwere Krankheit oder aufgrund des fortgeschrittenen Alters. Fast alle Menschen hegen den Wunsch, im vertrauten Umfeld bleiben zu können. Oftmals übernehmen nahe Angehörige die Betreuung in Freising und Zolling. Wenn Ihnen eine Leistung der häuslichen Pflege nach SGB zusteht, kommen wir ins Spiel. Sie haben die Möglichkeit, unseren Service in Anspruch zu nehmen. Die Menschen werden immer älter, und nichts ist heutzutage so gefragt wie die Pflege. Immer mehr pflegebedürftige Menschen benötigen die häusliche Pflege und fragen uns diesbezüglich an. Die Pflege eines Angehörigen geht mit einer hohen körperlichen und seelischen Belastung einher. Im Sozialgesetzbuch XI sind verschiedene Leistungen betreffend der häuslichen Pflege vorgesehen. Fragen Sie bei uns – wir beraten Sie gerne.

Häusliche Pflege ist eine tragende Säule in der Pflege

Diese spezielle Form der Betreuung findet in Ihrer vertrauten Umgebung, wie etwa der Wohnung oder dem Haus, statt. Sie wird meist von pflegenden Angehörigen übernommen, die teilweise den Pflegebedürftigen auch bei sich unterbringen und pflegen.

Viele Familien regeln die häusliche Pflege durch die Inanspruchnahme unseres Services und der Pflege durch Familienangehörige. Auch ehrenamtliche Helfer unterstützen in manchen Fällen die Familien tatkräftig.

Wenn Angehörige pflegen, zahlt die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad ein Pflegegeld an die versicherte Person. Sie kann alleine über die Verwendung der bereitgestellten Mittel entscheiden.

Bei der sogenannten Verhinderungspflege erstattet die Pflegekasse für maximal vier Wochen im Jahr die Kosten, wenn der professionelle Pflegedienst die Aufgaben des pflegenden Angehörigen übernimmt.

Die häusliche Pflege – gestärkt durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Dieses Gesetz ist bereits im Jahr 2013 in Kraft getreten und reformierte die Pflegeversicherung und Pflege als solches. Neben der privaten Vorsorge in Form einer Pflegezusatzversicherung und gesteigerten Leistungen bei Demenz werden durch dieses Gesetz pflegende Angehörige gestärkt. Die häusliche Pflege stellt grundsätzlich eine günstigere Form der Pflege dar. Es werden die geringsten Kosten für den Betroffenen und die Sozialgemeinschaft verursacht. Daher wurde es zum Ziel erklärt, eine Betreuung von Angehörigen auch neben dem Beruf zu unterstützen.

Auch Sie als Laie können pflegen

Als Betreuer eines Pflegebedürftigen müssen Sie nicht zwingend eine Ausbildung im Pflegebereich absolviert haben. Im Rahmen der Qualitätssicherung erhalten Sie Unterstützung durch beratende Gespräche und professionelle Anleitung durch speziell ausgebildetes Pflegepersonal. Damit Sie Pflegegeld erhalten können, muss der pflegebedürftige Mensch eine anerkannte Pflegestufe haben. Außerdem muss eine häusliche Pflege durch Angehörige, Bekannte, Freunde oder andere Personen sichergestellt sein. Dabei darf es sich nicht um gewerbsmäßige Pflege handeln. Das Pflegegeld wird an die bedürftige versicherte Person überwiesen.

Schritte zur Inanspruchnahme der häuslichen Pflege:

Den Pflegeantrag stellen: Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu Beginn der Pflegebedürftigkeit. In diesem Fall rufen Sie am besten gleich bei Ihrer Pflegekasse an, die über die zuständige Krankenkasse erreichbar ist.

Vereinbaren Sie einen Termin für das Gutachten: Das Gutachten findet im privaten Umfeld des Antragstellers statt. Ein Mitarbeiter der Kasse meldet sich telefonisch zur Terminvereinbarung. Privat Versicherte wenden sich an die Medicproof GmbH, gesetzlich Versicherte an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Wie sollten Sie sich vorbereiten? Treffen Sie im Vorfeld Vorbereitungen, um dem Mitarbeiter die Einordnung zu erleichtern. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach möglichen Vordrucken. Es ist ratsam, einen vertrauten Pfleger oder Angehörigen zu diesem Termin hinzuzuziehen. Positionieren Sie alle relevanten Unterlagen wie Atteste oder Krankenhausunterlagen.

Der Tag des Gutachtens: Der Gutachter arbeitet einen Fragenkatalog ab und ermittelt anhand der Angaben der pflegebedürftigen Person den Tagesbedarf.

Das Gutachten wird erstellt: Die Gutachter des MDK oder der Medicproof GmbH senden das Gutachten unaufgefordert an die Pflegekasse weiter.

Sie erhalten den Bescheid: Ihre Pflegekasse informiert Sie schriftlich über die festgesetzte Pflegestufe und den damit verbundenen Bedarf.