Behandlungspflege in Freising und Zolling

Medizinische Versorgung und häusliche Pflege durch das Team von „Starke Pflege“

Im Sozialgesetzbuch V gelten ausschließlich medizinische Leistungen erst dann als Behandlungspflege, wenn diese durch examinierte Kräfte bei einem Pflegebedürftigen in dessen Zuhause oder auch einem Altenheim, Pflegeheim, der Kurzzeitpflege oder einer speziellen Nachtpflege-Einrichtung angewendet werden. Die Basis der Behandlung bildet ausschließlich die fachärztliche Verordnung.

Was versteht man unter Behandlungspflege?

Die sogenannte medizinische Behandlungspflege beinhaltet alle Tätigkeiten an einem Pflegebedürftigen, die eine ausgebildete Pflegekraft unseres Teams auf ärztliche Verordnung hin durchführt. Dies können viele unterschiedliche Tätigkeiten wie etwa die Pflege von Wunden, der Wechsel eines Verbandes, die Gabe von Medikamenten oder das Messen des Blutdrucks sein.

Wann wird die Behandlungspflege nötig?

Wenn ein Patient stationär im Krankenhaus liegt, so wird dieser rund um die Uhr versorgt und überwacht. Doch auch wenn ein Mensch entlassen wird, kann es sein, dass er weiterhin medizinische Versorgung benötigt.

Viele wissen, dass ein Arzt Medikamente per Rezept verordnet, aber die wenigsten wissen, dass er auch eine medizinisch notwendige Behandlungspflege verordnen kann. Wenn der Betroffene zu diesem Zeitpunkt noch in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus wohnt, so kann eine Pflegekraft von „Starke Pflege“ kommen, um die notwendigen medizinischen Maßnahmen durchzuführen, wenn diese vom Arzt verordnet wurde.

In welchem Fall erfolgt die Verordnung?

Eine medizinische Behandlungspflege wird beispielweise nach einer Operation fällig, wenn der Patient aus dem Krankenhaus entlassen wird, aber weiterhin im Bett bleiben muss und weiter medizinische Versorgung benötigt.

Die Krankenhausvermeidungspflege

In manchen Fällen kann ein Arzt eine Behandlungspflege verordnen, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden, bzw. verkürzt werden kann und die medizinische Versorgung im Zuhause fortgesetzt werden kann. Dies bezeichnet man dann als Krankenhausvermeidungspflege.

Stark in der Pflege

Stark in der Pflege sein zum Wohl der Patienten – das ist uns Herausforderung und Verpflichtung zugleich.

Wer trägt die Kosten

und wie lange dauert die medizinische Behandlungspflege?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der medizinischen Behandlungspflege. Zuvor muss die Kasse allerdings die Maßnahmen als medizinisch notwendig genehmigen. Ein Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse prüft dazu die Notwendigkeit der Maßnahmen, im Sinne der Krankheitsheilung. Eine Verschlechterung der Krankheit gilt es unbedingt zu vermeiden und Beschwerden sollen gelindert werden. Die medizinische Behandlungspflege ist begrenzt:

Bei der ersten Verordnung ist die Gültigkeit 14 Tage. Die anschließende Geltungsdauer der darauffolgenden Verordnung ist abhängig vom gesundheitlichen Zustand des Betroffenen. Grundsätzlich muss der Arzt die Verordnung begründen.

Die Geltungsdauer bei der Krankenhausverhinderungspflege ist hingegen bis zu einem Monat möglich. Wenn der Arzt bereits absehen kann, dass die Pflegedauer diesen Zeitraum vermutlich überschreiten wird, schaltet sich der Medizinische Dienst (kurz MDK) ein und kann einen Pflegegrad für den Patienten bestimmen, bis zu einem halben Jahr.

Welche Kosten der Betroffene selbst aufbringen muss, ist von Gesetzeswegen geregelt. Ab dem 18. Lebensjahr zahlen gesetzlich Versicherte 10 Prozent der anfallenden Kosten für die Dauer von höchstens 28 Tagen, innerhalb eines Jahres. Außerdem müssen maximal 10 Euro für eine Verordnung entrichtet werden.

Hier gelten Ausnahmen: Wenn die medizinische Behandlungspflege nach einer Entbindung oder Schwangerschaft notwendig wird, so besteht in diesem Fall keine Zuzahlungspflicht. Auch Patienten mit chronischen Krankheiten oder Empfänger der Altersgrundsicherung sind von einer Zuzahlung befreit.

An wen werden diese medizinischen Verordnungen gereicht?

Verordnungen für eine medizinische Behandlungspflege und damit verbundene Leistungen laut SGB V muss der Betroffene oder dessen pflegender Angehöriger an unseren Pflegedienst weitergeben, den dieser beauftragt hat. Unser Unternehmen rechnet unmittelbar mit der gesetzlichen Krankenkasse ab, in welcher der Patient versichert ist.

Wenn Ihnen vielleicht eine Operation bevorsteht und es sein kann, dass Sie eine solche medizinisch notwendige Verordnung benötigen, so wissen Sie nun schon um die essentiellen Informationen rund um das Thema Behandlungspflege in Freising und Zolling. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.