Pflegeberatung in Freising und Zolling durch „Starke Pflege“

Benötigen Sie oder eine nahestehende Person Pflege – ob stationär oder zu Hause – bietet die gesetzliche Pflegeversicherung vielfältige Leistungen.

Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person stationär oder zu Hause Begleitung, Betreuung oder Unterstützung braucht, gibt es eine ganze Reihe an Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Was Ihnen im Einzelnen zusteht, können Sie detailliert erfragen und sich beraten lassen – mit uns als Ansprechpartner in Freising oder Zolling für dieses Thema. Welche Form der Beratung Ihnen zusteht, erfahren Sie nachfolgend.

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Pflegeberater- und Beraterinnen

Gesetzlich Versicherte, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, besitzen auch Anspruch auf Pflegeberatung. Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es eine Pflegeberatung. Diesen Anspruch haben auch Versicherte, die aktuell noch keinerlei Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, jedoch einen Antrag gestellt haben und bei denen ein erkennbarer Beratungs- und Hilfebedarf besteht.

Nicht nur der Antragsteller hat Anspruch auf eine Pflegeberatung, sondern auch die pflegenden Angehörigen und andere Personen, wie beispielsweise ehrenamtliche Pflegehilfspersonen. Allerdings muss der Pflegebedürftige einer Beratung für die Angehörigen oder anderen Pflegekräften ausdrücklich zustimmen.

Was machen unsere Pflegeberater / eine Pflegeberaterin in Freising und Zolling?

Unsere Pflegeberaterinnen bzw. Pflegeberater stellen umfangreiches Wissen im Bereich des Sozialversicherungsrechts zur Verfügung. Darüber hinaus sind wir qualifiziert für alle Themen rund um die Pflegeberatung. Wenn Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einen Antrag gestellt haben, können wir Ihnen einen Kontakt vermitteln und einen Termin in Freising oder Zolling vereinbaren. Unsere Pflegeberater kennen die Sorgen und Nöte der Antragsteller und stehen Ihnen so gut wie möglich zur Seite.

Wir ermitteln Ihren individuellen Pflegebedarf und beraten Sie umfassend. Die Pflegeberater informieren Sie über das aktuelle Angebot an Leistungen und stehen begleitend zur Seite. Wenn Sie es wünschen oder es erforderlich wird, können unsere Pflegeberater einen speziellen Versorgungsplan mit allen erforderlichen Hilfsmitteln ausarbeiten. Eine vollstationäre Versorgung kann möglicherweise umgangen werden, wenn eine gute und umfangreiche ambulante Versorgung sichergestellt werden kann.

Was steht Ihnen zu?

Ihre Pflegekasse muss Sie darüber informieren, dass Sie einen Anspruch auf Übersendung des Gutachtens haben und eine separate Empfehlung auf Rehabilitation besteht. Das Gutachten erstellt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Wenn pflegende Personen, wie beispielsweise Angehörige, sich beraten lassen, informieren unsere Pflegeberater sie auch über das Leistungsangebot der Pflegeversicherung. Wenn Sie Interesse an der Pflegeberatung in Freising oder Zolling haben, dann nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen rund um das Thema Pflege.